- rückabwickeln
- rụ̈ck|ab|wi|ckeln
(rückgängig machen); das Geschäft wurde rückabgewickelt; um den Vertrag rückabzuwickeln
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
rückabwickeln — rụ̈ck|ab|wi|ckeln <sw. V.; hat: rückgängig machen: ein Geschäft, eine Transaktion, einen Vertrag r … Universal-Lexikon
Beendigung des Arbeitsverhältnisses — Ein Arbeitsverhältnis beruht auf einem zivilrechtlichen Vertrag in der Form eines Dauerschuldverhältnisses. Es gelten daher alle Beendigungstatbestände, die für solche Verträge gemeinhin in Betracht kommen. Allerdings bestehen regelmäßig… … Deutsch Wikipedia
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses — Ein Arbeitsverhältnis beruht auf einem zivilrechtlichen Vertrag in der Form eines Dauerschuldverhältnisses. Es gelten daher alle Beendigungstatbestände, die für solche Verträge gemeinhin in Betracht kommen. Allerdings bestehen regelmäßig… … Deutsch Wikipedia
Rückabwicklung — Rụ̈ck|ab|wick|lung, die: das Rückabwickeln; das Rückabgewickeltwerden: die R. des Verkaufs … Universal-Lexikon
rückgängig machen — annullieren, aufheben, auflösen, außer Kraft setzen, für aufgehoben/nichtig/ungültig erklären, rückabwickeln, umstürzen, umwerfen, widerrufen, zurücknehmen, zurückziehen; (emotional verstärkend): für null und nichtig erklären; (Kaufmannsspr.):… … Das Wörterbuch der Synonyme
stornieren — absagen, annullieren, aufheben, auflösen, außer Kraft setzen, canceln, für aufgehoben/nichtig/ungültig erklären, lösen, rückabwickeln, rückgängig machen, widerrufen, zurücknehmen, zurücktreten. * * * stornieren:⇨abbestellen… … Das Wörterbuch der Synonyme